You are currently viewing Wir sind im Regionalbudgetfieber.

Viele tolle Projektideen mit ganz viel Herzblut sind bei uns im Regionalbüro eingegangen.

Wem jetzt erst eine Kleinst-Projektidee einfällt, der muss nicht traurig sein. Ende des Jahres können Sie sich erneut bewerben.

Und weil wir ganz begeistert sind, zeigen wir Ihnen heute ein Projekt aus dem Regionalbudget 2021. Film ab für Erich Damasky mit seinen Kaltblütern und seiner Projektidee, die er mit dem Regionalbudget umgesetzt hat.

Mehr zu unseren Regionalbudgetprojekten

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Zwei Männer sprungbereit in den See

Hier starten kleine Projekte durch.

Die Bewerbungsfrist für 2023 ist bereits beendet.

Sie haben jetzt eine Kleinst-Projektidee? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder bewerben Sie sich Ende des Jahres zum Aufruf 2024.

Das Wichtigste zuerst:

Eine Förderung über das Regionalbudget setzt voraus, dass Ihr Projekt …

… im Fördergebiet liegt.
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… die Gemeinschaft im und die Identifikation mit dem Dorf fördert.

… die Projektkosten mind. 1.000 und höchstens 20.000 Euro betragen.

… mit einer Förderquote von 80% finanzierbar ist.

… und komplett vorfinanziert werden kann.

Genauer erklärt:

Nur pure Landluft führt zum Zuschuss

Grundvorrausetzung für eine Förderung ist Ihr Wohnsitz im Landkreis Gießen. Die Stadt Gießen, Heuchelheim und Linden gehören nicht zum Fördergebiet.

Strategisch gut aufgestellt?

Wichtig ist, dass Ihr Projekt thematisch zu den Handlungsfeldern unsere Lokale Entwicklungsstrategie (kurz LES) passt. Das finden wir mit Ihrer ersten Ideenskizze heraus.

Ihr Weg zur Förderung

1. Schritt:

Ihre vollständigen Projektunterlagen müssen bis zum Stichtag im Regionalbüro eingehen.

2. Schritt:​

Anschließend stellen wir, die Region GießenerLand e.V., einen Gesamtantrag über alle ausgewählten Projekte bei der Ab­teilung für den ländlichen Raum (kurz ALR).

3. Schritt:​

Nach Bewilligung schließen wir mit Ihnen einen Vertrag über den Zuschuss ab.

4. Schritt:​

Haben wir den unterschriebenen Vertrag von Ihnen zurücker­halten, können Sie mit dem Projekt beginnen.

wichtig:

Bitte beginnen Sie erst nach Vertrags­abschluss mit Ihrem Projekt, sonst ist eine Förderung nicht möglich.

So funktioniert´s:

Die Fördermittel erhalten Sie von uns.

Häufige Fragen

Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen beziehen sich auf 2022. Die neue LEADER-Richtlinie wurde kürzlich veröffentlicht. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle wichtigen Informationen für Sie zu aktualisieren.

Die Vorgaben für die Förderung bilden der Rahmenplan „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) im Bereich “Integrierte Ländliche Entwicklung“, die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung (vom 12.08.2019) und das Regionale Entwicklungskonzept der Region GießenerLand e.V. (REK).

Entsprechend des GAK-Rahmenplans werden Projekte ausfolgenden Bereichen gefördert:

4.0 Dorfentwicklung(Dorfplätze, Gemeinschaftseinrichtungen, Freizeit- und Erholungseinrichtungen, Dorfmoderation auf örtlicher Ebene, Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen inklusive Schulungsmaßnahmen, etc.)

5.0 Kleine Infrastruktureinrichtungen

8.0 Kleinstunternehmen der Grundversorgung

9.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Die Gesamtsumme des Projektes darf 20.000 EUR nicht übersteigen. Die Zuwendung beträgt 80% der förderfähigen Summe. Die förderfähigen Ausgaben müssen mind. EUR 1.000 (inkl. Mehrwertsteuer) und dürfen max. 20.000EUR (inkl. Mehrwertsteuer) betragen.

  • Maschinen und Ausstattungsgegenstände ab einem Beschaffungswert von 410 EUR (netto)
  • Dienstleistungen und Sachausgaben
  • Mieten
  • Betriebskosten
  • Personalkosten
  • etc.

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Kommunen, Vereine, GmbHs), natürliche Personen und Personengesellschaften.

Zur Bewerbung ist der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Projektbogen einzureichen. Die Kurzbeschreibung des Projektbogens umfasst:

  1. Projekttitel
  2. Projektträger/ Antragsteller (Name, Anschrift, Tel./Mobilnummer, Projektstandort) und Ansprechpartner/in (Name, Tel./Mobilnummer)
  3. Projektbeschreibung (Wie ist die Ausgangssituation? Wer ist Eigentümer des Objektes? Welche Maßnahmen sind geplant? Was soll damit erreicht werden?)
  4. Kosten mit Mehrwertsteuer
  5. Zeitplan (Aus dem Zeitplan muss ersichtlich sein, dass eine Umsetzung zwischen Anfang Mai und Mitte Oktober realistisch ist. Wird dies nicht ausreichend dargestellt, ist in diesem Jahr keine Förderung möglich.)
  6. Vollständige Unterschriften
  1. Der unterschriebene Projektbogen. Dabei ist darauf zu achten, dass die festgelegten Unterschriften vorhanden sind (Kommunen: Bürgermeister und Vertretung, Vereine nach Satzung). Mit den Unterschriften wird auch bestätigt, dass der Eigenanteil getragen wird und die Einwilligung zum Datenschutz gegeben wird.
  2. Die aufgeführten Kosten müssen plausibel dargelegt sein. Dazu sind jeweils zwei Vergleichsangebote oder Bildschirmausdrucke pro Leistung oder Anschaffung vorzulegen.
  3. Bei Vereinen und Organisationen ist die Satzung bzw. der Gesellschaftervertrag und bei Vereinen der aktuelle Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen. Daraus muss ersichtlich sein, wer unterschreiben muss, damit eine Verbindlichkeit hergestellt ist.

Der Verein Region GießerLand behält sich vor, einzelne Punkte nachzufordern, wenn die Plausibilität nicht ausreichend dargestellt ist.

Die Projekte werden entsprechend der genannten Anforderungen und der Projektauswahlkriterien des Vereins Region GießenerLand (aus dem LES )bewertet und ausgewählt, bis die Mittel belegt sind. Für 2022 ist das Regionalbudget mit einem Volumen von bis zu 90.000 EUR geplant.

Projekte, die grundsätzliche Formalien nicht erfüllen:

  • Bagatellgrenze
  • geografische Zuordnung
  • rechtliche Vorgaben von GAK
  • Richtlinie des Landes Hessen und REK

Weitere Ausschlusskriterien:

  • Jeder Antragsteller erhält die Möglichkeit in dieser Förderperiode nur einmal die Fördersumme von 16.000 EUR aus dem Regionalbudget abzurufen. Projekte, die bereits eine LEADER Förderung in voller Höhe erhalten haben, erhalten keine weitere Förderung aus dem Regionalbudget
  • Anträge, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine andere Förderung zu ähnlichen Konditionen erhalten können, werden dorthin verwiesen
  • Projekte, die zu große Bedenken bei den Beteiligten auslösen (Lenkungsgruppe, Bewilligungsstelle, WI-Bank, Hessisches Ministerium) werden nur mit vertretbarem Zeiteinsatz beraten
  • Verein vor Kommune (bei gleicher Bewertung)
  • Werden gleiche Maschinen, Geräte etc. von mehreren Antragstellern beantragt, ist darzulegen, warum eine gemeinsame Nutzung nicht möglich ist, Geräte und Maschinen etc. die von mehreren Vereinen oder Institutionen gemeinsam genutzt werden, haben Vorrang
  • Maßnahmen, deren Umsetzung keinen Projektcharakter erkennen lässt, wie reine Sanierungsmaßnahmensind ausgeschlossen
  • Maßnahmen in geschlossenen Sportstätten.

Projekte aus dem Regional­budget

Inspirirende Ein­blicke in großartige kleine Projekte

Ihre Projektidee passt zum Regionabudget?

Wir freuen uns mit Ihnen und begleiten Sie nun auf dem Weg zu den Förder­mitteln.

Wir freuen uns mit Ihnen und begleiten Sie nun auf dem Weg zu den Förder­mitteln.

Die Mitarbeiterinnen des Regionalbüros stehen Ihnen in dieser Zeit zur Seite. Sollten Sie bereits jetzt Fragen haben, nehmen Sie Kontakt auf.

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