
Hier starten kleine Projekte durch.
Die Bewerbungsfrist für 2023 ist bereits beendet.
Sie haben jetzt eine Kleinst-Projektidee? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder bewerben Sie sich Ende des Jahres zum Aufruf 2024.
Das Wichtigste zuerst:
Eine Förderung über das Regionalbudget setzt voraus, dass Ihr Projekt …
… im Fördergebiet liegt.
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… die Gemeinschaft im und die Identifikation mit dem Dorf fördert.
… die Projektkosten mind. 1.000 und höchstens 20.000 Euro betragen.
… mit einer Förderquote von 80% finanzierbar ist.
… und komplett vorfinanziert werden kann.
Genauer erklärt:
Nur pure Landluft führt zum Zuschuss
Grundvorrausetzung für eine Förderung ist Ihr Wohnsitz im Landkreis Gießen. Die Stadt Gießen, Heuchelheim und Linden gehören nicht zum Fördergebiet.
Strategisch gut aufgestellt?
Wichtig ist, dass Ihr Projekt thematisch zu den Handlungsfeldern unsere Lokale Entwicklungsstrategie (kurz LES) passt. Das finden wir mit Ihrer ersten Ideenskizze heraus.
Ihr Weg zur Förderung
1. Schritt:
Ihre vollständigen Projektunterlagen müssen bis zum Stichtag im Regionalbüro eingehen.
2. Schritt:
3. Schritt:
Nach Bewilligung schließen wir mit Ihnen einen Vertrag über den Zuschuss ab.
4. Schritt:
wichtig:
Bitte beginnen Sie erst nach Vertragsabschluss mit Ihrem Projekt, sonst ist eine Förderung nicht möglich.
So funktioniert´s:
Die Fördermittel erhalten Sie von uns.
- Wir stellen den Gesamtantrag auf Fördermittel über mehrere Projekte bei der Bewilligungsstelle und schließen mit Ihnen einen Vertrag ab.
- Wir rufen Fördermittel vom Bund und dem Land Hessen ab, ergänzen sie und leitet sie an Kleinprojekte, auch Ihres, weiter.
- Wir sammeln Projekte und bewerten sie nach einem Punktesystem, bis zu einem bestimmten Geldbetrag.
- Anschließend stellen wir einen Gesamtförderantrag für alle Projekte als Gesamtprojekt „Regionalbudget“ bei unserer Genehmigungsstelle.
- Daraufhin erhalten wir einen Zuwendungsbescheid über das Gesamtprojekt und schließen dann einen Vertrag mit Ihnen ab. Dann können Sie mit Ihrem Projekt beginnen. Grundlage dafür ist die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung des ländlichen Raumes sowie der Zuwendungsbescheid.
- Wenn Sie uns Ihre Belege vorgelegt haben, rufen wir Fördermittel vom Bund und dem Land Hessen ab, ergänzen sie und leitet sie an Sie und die weiteren Kleinprojekte weiter.


Häufige Fragen
Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen beziehen sich auf 2022. Die neue LEADER-Richtlinie wurde kürzlich veröffentlicht. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle wichtigen Informationen für Sie zu aktualisieren.
Die Vorgaben für die Förderung bilden der Rahmenplan „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) im Bereich “Integrierte Ländliche Entwicklung“, die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung (vom 12.08.2019) und das Regionale Entwicklungskonzept der Region GießenerLand e.V. (REK).
Entsprechend des GAK-Rahmenplans werden Projekte ausfolgenden Bereichen gefördert:
4.0 Dorfentwicklung(Dorfplätze, Gemeinschaftseinrichtungen, Freizeit- und Erholungseinrichtungen, Dorfmoderation auf örtlicher Ebene, Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen inklusive Schulungsmaßnahmen, etc.)
5.0 Kleine Infrastruktureinrichtungen
8.0 Kleinstunternehmen der Grundversorgung
9.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Die Gesamtsumme des Projektes darf 20.000 EUR nicht übersteigen. Die Zuwendung beträgt 80% der förderfähigen Summe. Die förderfähigen Ausgaben müssen mind. EUR 1.000 (inkl. Mehrwertsteuer) und dürfen max. 20.000EUR (inkl. Mehrwertsteuer) betragen.
- Maschinen und Ausstattungsgegenstände ab einem Beschaffungswert von 410 EUR (netto)
- Dienstleistungen und Sachausgaben
- Mieten
- Betriebskosten
- Personalkosten
- etc.
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Kommunen, Vereine, GmbHs), natürliche Personen und Personengesellschaften.
Zur Bewerbung ist der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Projektbogen einzureichen. Die Kurzbeschreibung des Projektbogens umfasst:
- Projekttitel
- Projektträger/ Antragsteller (Name, Anschrift, Tel./Mobilnummer, Projektstandort) und Ansprechpartner/in (Name, Tel./Mobilnummer)
- Projektbeschreibung (Wie ist die Ausgangssituation? Wer ist Eigentümer des Objektes? Welche Maßnahmen sind geplant? Was soll damit erreicht werden?)
- Kosten mit Mehrwertsteuer
- Zeitplan (Aus dem Zeitplan muss ersichtlich sein, dass eine Umsetzung zwischen Anfang Mai und Mitte Oktober realistisch ist. Wird dies nicht ausreichend dargestellt, ist in diesem Jahr keine Förderung möglich.)
- Vollständige Unterschriften
- Der unterschriebene Projektbogen. Dabei ist darauf zu achten, dass die festgelegten Unterschriften vorhanden sind (Kommunen: Bürgermeister und Vertretung, Vereine nach Satzung). Mit den Unterschriften wird auch bestätigt, dass der Eigenanteil getragen wird und die Einwilligung zum Datenschutz gegeben wird.
- Die aufgeführten Kosten müssen plausibel dargelegt sein. Dazu sind jeweils zwei Vergleichsangebote oder Bildschirmausdrucke pro Leistung oder Anschaffung vorzulegen.
- Bei Vereinen und Organisationen ist die Satzung bzw. der Gesellschaftervertrag und bei Vereinen der aktuelle Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen. Daraus muss ersichtlich sein, wer unterschreiben muss, damit eine Verbindlichkeit hergestellt ist.
Der Verein Region GießerLand behält sich vor, einzelne Punkte nachzufordern, wenn die Plausibilität nicht ausreichend dargestellt ist.
Die Projekte werden entsprechend der genannten Anforderungen und der Projektauswahlkriterien des Vereins Region GießenerLand (aus dem LES )bewertet und ausgewählt, bis die Mittel belegt sind. Für 2022 ist das Regionalbudget mit einem Volumen von bis zu 90.000 EUR geplant.
Projekte, die grundsätzliche Formalien nicht erfüllen:
- Bagatellgrenze
- geografische Zuordnung
- rechtliche Vorgaben von GAK
- Richtlinie des Landes Hessen und REK
Weitere Ausschlusskriterien:
- Jeder Antragsteller erhält die Möglichkeit in dieser Förderperiode nur einmal die Fördersumme von 16.000 EUR aus dem Regionalbudget abzurufen. Projekte, die bereits eine LEADER Förderung in voller Höhe erhalten haben, erhalten keine weitere Förderung aus dem Regionalbudget
- Anträge, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine andere Förderung zu ähnlichen Konditionen erhalten können, werden dorthin verwiesen
- Projekte, die zu große Bedenken bei den Beteiligten auslösen (Lenkungsgruppe, Bewilligungsstelle, WI-Bank, Hessisches Ministerium) werden nur mit vertretbarem Zeiteinsatz beraten
- Verein vor Kommune (bei gleicher Bewertung)
- Werden gleiche Maschinen, Geräte etc. von mehreren Antragstellern beantragt, ist darzulegen, warum eine gemeinsame Nutzung nicht möglich ist, Geräte und Maschinen etc. die von mehreren Vereinen oder Institutionen gemeinsam genutzt werden, haben Vorrang
- Maßnahmen, deren Umsetzung keinen Projektcharakter erkennen lässt, wie reine Sanierungsmaßnahmensind ausgeschlossen
- Maßnahmen in geschlossenen Sportstätten.
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