Wissenswerte Begriffe einfach erklärt

Das ALR ist die Bewilligungsstelle für Förderprojekt. Die Anträge zur Förderung werden vom Projektträger in Zusammenarbeit mit dem Regionalbüro an diese Stelle eingereicht und durch das ALR sowie der WI-Bank überprüft. Sind alle Kriterien zur Förderung eines Projektes erfüllt, erfolgt der Zuwendungsbescheid.

Projekte werden durch das ALR bewilligt. Voraussetzungen der Bewilligung sind die Vorgaben der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung (LEADER-Richtlinie). Sind alle Kriterien zur Förderung eines Projektes erfüllt, erfolgt der Zuwendungsbescheid und es kann mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden.

Finanziert wird das Förderprogramm LEADER durch den ELER Fond. Mit den Geldern des Fonds soll unter anderem eine Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und eine Vielfalt der ländlichen Wirtschaft erreicht werden.

Die Förderfähigkeit eines Projektes wird durch die Abteilung für den ländlichen Raum Lahn-Dill-Wetzlar geprüft. Grundlage der Prüfung ist die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung.

Die Förderwürdigkeit eines Projektes wird durch die Lenkungsgruppe der Region GießenerLand e.V. geprüft. Voraussetzung für ein positives Votum ist, dass das Projekt mit den Handlungsfeldern und Zielen aus dem LES vereinbar ist.

Unsere vier Handlungsfelder sind wichtige Bausteine für die Entwicklung in der Region. Projekte, die sich um eine Förderung bewerben, sollen sich auf mindestens eins dieser Handlungsfelder konzentrieren. Unsere vier Handlungsfelder sind: Regionale Wirtschaft, Bioökonomie, Daseinsvorsorge und Tourismus.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Es gestaltet die LEADER-Richtlinie in Hessen aus.

Eine LAG stellt die Gruppierung von Partnern und Akteuren aus unterschiedlichen kommunalen und sozioökonomischen Bereichen der LEADER-Region dar. Die Mitglieder der LAG müssen im betreffenden Gebiet ansässig oder dafür zuständig sein. Allen Bürger*innen stehen eine Mitgliedschaft und die Mitarbeit offen. Die Lokale Aktionsgruppe der Region GießenerLand ist der Verein „Region GießenerLand“.

(zu Deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) 

LEADER ist ein Förderprogramm der europäischen Union, das lokalen Akteuren ermöglicht regionale Prozesse zu gestalten. Ziel ist es, das Potential einer Region besser zu nutzen und die eigenständige Entwicklung zu unterstützen. Es werden ausschließlich Projekte im ländlichen Raum gefördert.

Die Anerkennung einer LEADER-Region erfolgt in zeitlich begrenzten Förderperioden. Derzeit befindet sich die Region in der Übergangsphase zu einer neuen Förderperiode. Diese beginnt 2023 und endet 2027.

Als LEADER-Region wird der geographische Raum bezeichnet in dem die Ziele des LES umgesetzt werden. Der Raum bzw. die Region muss sich nicht mit der Abgrenzung von Verwaltungsgrenzen decken, sondern kann z.B. auch einen einheitlichen Kulturraum, einen bestimmten Naturraum oder eine geographische Region darstellen. Vorwiegend bilden sich LEADER-Regionen aus den gemeinsamen Interessenschwerpunkten einzelner Kommunen heraus.

Die LEADER-Förderrichtlinie des Landes Hessen ist die Grundlage unserer Arbeit.

Die LES stellt ein speziell für die Region erstelltes Konzept dar. Es analysiert vorhandene Stärken und Schwächen, zeigt Potenziale auf, gibt zu erreichende Ziele vor und nennt Strategien, um diese Ziele zu erreichen. Ebenfalls enthält das REK eine Auflistung möglicher Projektvorschläge, die zur Zielerreichung beitragen können. Bei der Erstellung des Konzeptes kommt das Bottom-up Prinzip zum Tragen. Ziele und Handlungsfelder werden dabei von und mit lokalen Akteuren gemeinsam erarbeitet.

Die Lenkungsgruppe entscheidet über die Auswahl und Befürwortung der eingereichten Projekte.

Der Projektträger skizziert seine Projektidee nach einem ersten telefonischen Gespräch im Projektbogen. Dieser wird im weiteren Verlauf mit Unterstützung des Regionalbüros und dem ALR ergänzt und für die Antragstellung weiter ausgearbeitet.

Im Projektbewertungsbogen werden eingereichte Projekte nach einheitlichen Kriterien bewertet. Auf Grundlage der Bepunktung entscheidet die Lenkungsgruppe, ob ein Projekt eine Förderung erhält.

Bei der Bewertung der Projekte werden Punkte mit Hilfe des Bewertungsbogens für einzelne Kriterien vergeben. Anhand dieser Punkte wird eine Reihenfolge der Projekte ermittelt.

Als Geschäftsstelle des Vereins laufen im Regionalbüro alle Fäden zusammen. Ein reger Austausch von Informationen zwischen regionalen Akteuren findet hier durch Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit statt. Auch die Sitzungen der Lenkungsgruppe und der Arbeitskreise werden hier organisiert. Die Mitarbeiterinnen des Regionalbüros beraten zu Fördermittelfragen und begleiteten die Projektträger von der Konzeptidee bis zur Antragstellung. 

Der Verwendungsnachweis wird zum Abschluss der Förderung vom Projektträger beim ALR eingereicht. Er ist der Nachweis die Förderung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die Fördermittel entsprechend verwendet wurden. Wichtig ist, dass der Verwendungsnachweis fristgerecht eingereicht wird.

Die WI-Bank verwaltet die LEADER-Fördergelder und fungiert als Kontrollorgan.

Der Projektträger erhält per Post den Zuwendungsbescheid, wenn das Projekt von der ALR bewilligt wurde. In ihm sind alle relevanten Angaben zur Förderung enthalten: Zuwendungszweck, wieviel der bewilligten Gelder für welche Zwecke verwendet werden dürfen, Fristen und rechtliche Vorgaben.