Zwei Frauen und ein Mann machen ein Brainstorming mit Post iit´s.

Regional gedacht?
Dann sind Sie hier genau richtig.

Sie wissen schon Bescheid und wollen Ihr Projekt direkt einreichen?

Das Wichtigste zuerst:

Eine LEADER-Förderung setzt voraus, das Ihr Projekt …

… im Fördergebiet liegt.
Zur Übersichtskarte ›.

… seine Wirkung in der Region entfaltet und dem Dorfleben zugutekommt.

… der beantragte Zuschuss mindestens 10.000 Euro für bauliche Maßnahmen und 1.500 Euro für Dienstleistungen oder Anschaffungen ergibt.

…das Gesamtprojekt mit einem Zuschuss von 25% bis 80% (je nach Projekt) für Sie finanzierbar ist.

Genauer erklärt:

Nur pure Landluft führt zum Zuschuss

Grundvorrausetzung für eine Förderung ist Ihr Wohnsitz im Landkreis Gießen. Die Stadt Gießen, Heuchelheim und Linden gehören nicht zum Fördergebiet.

Strategisch gut aufgestellt?

Wichtig ist, dass Ihr Projekt thematisch zu den Handlungsfeldern unserer Lokalen Entwicklungsstrategie (kurz LES) passt. Das finden wir mit Ihrer ersten Ideenskizze und in weiteren Gesprächen heraus.

Unsere Handlungsfelder

Grafik, Scetchnote Alter Mann, Frau mit Kind vor Haus mit Baum im Sonnenschein.

Daseinsvorsorge

Wirtschaftliche Entwicklung

HF Wirtschaft HP
Grafik, Scetchnote Radfahrer und Wanderer im Sonnenschein.

Tourismus und Naherholung

Bioökonomie

Grafik Scetchnote Bauer Geschäftsmann, Haus und Getriebe.

Ihre Projektidee passt in das LEADER-Programm?

Wir freuen uns mit Ihnen und begleiten Sie nun auf dem Weg zu den Fördermitteln.

Wir freuen uns mit Ihnen und begleiten Sie nun auf dem Weg zu den Fördermitteln.

Die Mitarbeiterinnen des Regionalbüros stehen Ihnen in dieser Zeit zur Seite. Sie beraten und begleiteten von der Konzeptidee bis zur Antragstellung. Sollten Sie bereits jetzt Fragen haben, nehmen Sie Kontakt auf.

„LEADER-Förderung im Gießener Land“ (Broschüre)

Die Broschüre wird derzeit aktualisiert.

Welche Schritte sind notwendig um eine LEADER-Förderung zu erhalten? Und wie können Sie Ihr Projekt weiterentwickeln? Die Broschüre gibt Ihnen Antworten.

Häufige Fragen

Städte, Kommunen, Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Privatpersonen.

Je nach Antragsteller*in und Richtlinienziffer variieren die Förderquote und die maximale Zuwendung. Die Förderquote liegt bei 25 Prozent bis 80 Prozent der Nettokosten. Die maximale Zuschusshöhe bei 50.000 Euro bis zu 500.000 Euro.

Auch wenn ihr Projekt insgesamt förderfähig ist, kann es sein, dass einzelne Positionen Ihres Kostenplanes von einer Förderung ausgeschlossen werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben ergeben sich aus Ihren Netto-Projektkosten abzüglich einzelner nicht förderfähiger Positionen, wie beispielsweise Anschaffungen unter 410 Euro. Welche Positionen nicht förderfähig sind, wird im Einzelnen geprüft, wenn Sie den Kostenplan vorlegen.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben für investive (Bau-) Vorhaben müssen mindestens 10.000 Euro und für nicht investive Vorhaben mindestens 1.500 Euro betragen.

Bitte beachten Sie, diese Liste stellt nur einen Auszug der nicht förderfähigen Ausgaben dar.

  • Mehrwertsteuer, Zinsen und sonstige Finanzierungskosten
  • Kommunale Pflichtaufgaben
  • Ausgaben für den laufenden Betrieb
  • Verbrauchsmaterialien
  • Anschaffungen und Investitionen im Einzelwert von unter 410 EUR (netto)
  • Unökologische Grün- und Freiflächengestaltung
  • Ersatzbeschaffungen und Instanthaltungen
  • Energiegewinnungsanlagen, die förderfähigen Strom oder Wärme erzeugen
  • Investitionen in Wohnraum

Sie dürfen erst beginnen, wenn Ihr Förderantrag von der Abteilung für den ländlichen Raum bewilligt wurde. Starten sie vorher, verlieren Sie Ihren Zuschuss. Sie dürfen im Vorfeld Kostenvoranschläge einholen, um Ihr Projekt zu planen. Die Beauftragung eines Unternehmens oder der Einkauf von Waren gilt allerdings als Projektstart.

Das kommt ganz darauf an, wer der Antragsteller ist und um welches Projekt es sich handelt. Diese Liste zeigt, welche Anlagen zu einem Förderantrag möglich sein können:

  • Bei kommunalen Projekten benötigte Gemeinde/Magistratsbeschlüsse Einstellung in kommunalen Haushalt
  • Benötigte Genehmigungen (Baugenehmigungen, Denkmalschutz, etc.)
  • Leistungsverzeichnisse, Angebote
  • Pläne, Skizzen
  • Miet- oder Nutzungsverträge
  • Businesspläne (Projektbeschreibung, Qualifikation, Wirtschaftlichkeit)
  • Ausnahmegenehmigung oder eine Befreiungsgenehmigung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Formblatt für die Ermittlung der Nettoeinnahmen für Gebäude
  • Formblatt zur Bevollmächtigung eines Dritten
  • Erklärung zur Beschäftigtenstruktur (Unternehmen)
  • Erklärung von Unternehmen zu „De-minimis“-Beihilfen
  • Nachweis, ob für das beantragte Vorhaben bzw. für das Objekt öffentliche Mittel beantragt oder schon gewährt sind
  • Bei Unternehmen und Existenzgründungen: Nachweis, dass eine volle Stelle geschaffen wird Sie erhalten von der Abteilung für den ländlichen Raum

Sie erhalten von der Abteilung für den ländlichen Raum (ALR) den Zuwendungsbescheid. Bitte lesen sie ihn sorgfältig durch. Darin sind unter anderem Termine genannt, zu denen Sie jeweils Verwendungsnachweise bei der ALR stellen. Dazu erhalten sie ein Formular in dem Sie die Positionen entsprechend Ihres Förderantrags auflisten müssen. Die Originalrechnungen gelten als Beleg. Sie können in dem Verwendungsnachweis nur Positionen angeben, die auch in Ihrem Förderantrag stehen. Deshalb ist die genaue Projektplanung die beste Voraussetzung dafür, dass Sie auch Ihre Kosten im Nachhinein gut abrechnen können

Bitte planen Sie ein, dass Sie sämtliche entstehenden Kosten vorfinanzieren müssen. Die Zuwendung erhalten Sie erst zu den im Verwendungsnachweis angegebenen Terminen.

Bereit für erste Fakten?

Ihre Projektskizze

Das Grundgerüst Ihrer Projektidee steht? Dann her damit. Mit Ihrer Projektskizze entwickeln wir Ihre Idee weiter. Termine werden abgestimmt, die nächsten Schritte vorbereitet und vielleicht auch Kooperationspartner gefunden.

Sagen Sie uns grob, wie Ihre Idee aussieht und was Sie erreichen möchten.