
Regional gedacht?
Dann sind Sie hier genau richtig.
Sie wissen schon Bescheid und wollen Ihr Projekt direkt einreichen?
Das Wichtigste zuerst:
Eine LEADER-Förderung setzt voraus, das Ihr Projekt …
… im Fördergebiet liegt.
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… seine Wirkung in der Region entfaltet und dem Dorfleben zugutekommt
… einen Zuschuss von 10.000-200.000 Euro (brutto) benötigt
… mit einer Förderquote von 35-75 % (je nach Antragsteller) finanzierbar ist
Genauer erklärt:
Nur pure Landluft führt zum Zuschuss
Grundvorrausetzung für eine Förderung ist Ihr Wohnsitz im Landkreis Gießen. Die Stadt Gießen gehört nicht zum Fördergebiet.
Strategisch gut aufgestellt?
Wichtig ist, dass Ihr Projekt thematisch zu den Handlungsfeldern unseres Regionalen Entwicklungskonzeptes (kurz REK) passt. Das finden wir mit Ihrer ersten Ideenskizze und in weiteren Gesprächen heraus.
Unsere Handlungsfelder

Regionale Wirtschaft
- Verbesserung der Möglichkeiten zur Gründung und Nachfolge von Betrieben sowie Vernetzung der bestehenden Betriebe.
- Bindung von Fachkräften und Hochqualifizierten an die Region.
- Förderung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel und Produkte.
- Förderung der Anwendung von Breitband-Technologien.
- Vernetzung und Weiterentwicklung der Qualifikations- und Bildungsangebote im ländlichen Raum.
Klimaschutz und erneuerbare Energien
- Vernetzung und Kooperation im Bereich Klimaschutz.
- Weiterentwicklung von Energieeffizienz und Energieeinsparung.
- Regionaler Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Biomassenutzung


Dorfvisionen
- Identität und Austausch stärken.
- Erhalt und Entwickeln attraktiver Dörfer und Kleinstädte.
- Entwicklung neuer Wege im Freiwilligen-Engagement.
- Erhalt und Entwicklung eines attraktiven Kulturangebotes.
Tourismus und Naherholung
- Entwicklung marktgerechter Angebote, zielgruppenspezifische Vermarktung.
- Ressourcenschonende und qualitätsorientierte Optimierung der Infrastrukturen.
- Qualitätsorientierte Professionalisierung der Institutionen und Akteure

Ihre Projektidee passt in das LEADER-Programm?
Wir freuen uns mit Ihnen und begleiten Sie nun auf dem Weg zu den Fördermitteln.
Wir freuen uns mit Ihnen und begleiten Sie nun auf dem Weg zu den Fördermitteln.
Die Mitarbeiterinnen des Regionalbüros stehen Ihnen in dieser Zeit zur Seite. Sie beraten und begleiteten von der Konzeptidee bis zur Antragstellung. Sollten Sie bereits jetzt Fragen haben, nehmen Sie Kontakt auf.
„LEADER-Förderung im Gießener Land“ (Broschüre)
Welche Schritte sind notwendig um eine LEADER-Förderung zu erhalten? Und wie können Sie Ihr Projekt weiterentwickeln? Die Broschüre gibt Ihnen Antworten.
Häufige Fragen
Städte, Kommunen, Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Privatpersonen.
Das hängt davon ab, wer den Antrag stellt. Vereine oder Unternehmen erhalten beispielsweise einen Zuschuss von 35% der förderfähigen Summe, höchstens allerdings 45.000 Euro. Kommunen erhalten 65-75 %, höchstens 200.000 Euro.
Eine Reihe von Positionen eines Kostenvoranschlags sind von der Förderung ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Grundstücksnebenkosten, Ausstattungsgegenstände, wie Möbel und Geräte etc. Bei der Prüfung des Förderantrags wird die förderfähige Summe von der Bewilligungsstelle festgelegt. Grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen sind beispielsweise Zinsen und sonstige Finanzierungskosten sowie die Mehrwertsteuer.
Ja, sie liegt bei investiven Projekten bei 10.000 Euro und bei nicht-investiven Projekten bei 1.500 Euro.
Sie dürfen erst beginnen, wenn Ihr Förderantrag von der Abteilung für den ländlichen Raum bewilligt wurde. Starten sie vorher, verlieren Sie Ihren Zuschuss. Sie dürfen im Vorfeld Kostenvoranschläge einholen, um Ihr Projekt zu planen. Die Beauftragung eines Unternehmens gilt allerdings als Projektstart.
Das kommt ganz darauf an, wer der Antragsteller ist und um welches Projekt es sich handelt. Diese Liste zeigt, welche Anlagen zu einem Förderantrag möglich sein können:
- Bei kommunalen Projekten benötigte Gemeinde/Magistratsbeschlüsse Einstellung in kommunalen Haushalt
- Benötigte Genehmigungen (Baugenehmigungen, Denkmalschutz, etc.)
- Leistungsverzeichnisse, Angebote
- Pläne, Skizzen
- Miet- oder Nutzungsverträge
- Businesspläne (Projektbeschreibung, Qualifikation, Wirtschaftlichkeit)
- Ausnahmegenehmigung oder eine Befreiungsgenehmigung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Formblatt für die Ermittlung der Nettoeinnahmen für Gebäude
- Formblatt zur Bevollmächtigung eines Dritten
- Erklärung zur Beschäftigtenstruktur (Unternehmen)
- Erklärung von Unternehmen zu „De-minimis“-Beihilfen
- Nachweis, ob für das beantragte Vorhaben bzw. für das Objekt öffentliche Mittel beantragt oder schon gewährt sind
- Bei Unternehmen und Existenzgründungen: Nachweis, dass eine volle Stelle geschaffen wird Sie erhalten von der Abteilung für den ländlichen Raum
Sie erhalten von der Abteilung für den ländlichen Raum (ALR) den Zuwendungsbescheid. Bitte lesen sie ihn sorgfältig durch. Darin sind unter anderem Termine genannt, zu denen Sie jeweils Verwendungsnachweise bei der ALR stellen. Dazu erhalten sie ein Formular in dem Sie die Positionen entsprechend Ihres Förderantrags auflisten müssen. Die Originalrechnungen gelten als Beleg. Sie können in dem Verwendungsnachweis nur Positionen angeben, die auch in Ihrem Förderantrag stehen. Deshalb ist die genaue Projektplanung die beste Voraussetzung dafür, dass Sie auch Ihre Kosten im Nachhinein gut abrechnen können
Bitte planen Sie ein, dass Sie sämtliche entstehenden Kosten vorfinanzieren müssen. Den Zuschuss erhalten Sie erst zu den im Verwendungsnachweis angegebenen Terminen.
Bereit für erste Fakten?
Ihre Projektskizze
Das Grundgerüst Ihrer Projektidee steht? Dann her damit. Mit Ihrer Projektskizze entwickeln wir Ihre Idee weiter. Termine werden abgestimmt, die nächsten Schritte vorbereitet und vielleicht auch Kooperationspartner gefunden.
Sagen Sie uns grob, wie Ihre Idee aussieht und was Sie erreichen möchten.
Sie sind Experte und haben keine Fragen mehr?
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