Ab dem 28. Juni 2025 wird es Pflicht für die meisten Unternehmen und Organisationen, die eigene Websites barrierefrei zu gestalten.
Was bedeutet barrierefrei?
Barrierefrei bedeutet z.B. hohe Kontraste zwischen Text und Hintergrund zu verwenden, sodass auch Menschen mit Sehschwierigkeiten sie lesen können. Ein anderer Aspekt sind Alt-Texte. Die sind bei Bildern hinterlegt und werden von Screenreadern vorgelesen, die blinden Menschen einen Beitrag beschreiben.
Was alles zu einer barrierefreien Website dazugehört, finden Sie auf der Website von Aktion Mensch.
Dort können Sie auch die eigene Website auf Barrierefreiheit testen.
Barrierefreie Website fördern lassen
Bis zum Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 stellt die Aktion Mensch 5 Mio. Euro Fördergelder für die Erstellung barrierefreier Websites zur Verfügung.
- Förderquote bis zu 100 Prozent
- Bis zu 5.000 Euro pro Projekt
Zu weiteren Details und zur Antragstellung
Ob Pflicht oder nicht, barrierefrei Websites ermöglichen den Zugang zu Informationen für alle Menschen und sollten damit von allen Organisationen angestrebt werden. Wir sind schon dran: Wir nutzen hohe Kontraste, haben barrierefreie Formulare und hinterlegen unsere Bilder jetzt auch mit Alt-Texten.