Du betrachtest gerade Förderung der Innovation und Zusammenarbeit

Auch im Jahr 2024 haben Antragstellende im Zuge des 2. Förderaufrufs EIP-Agri in Hessen wieder die Möglichkeit Aktionspläne beim Innovationsdienstleister einzureichen.

Die Frist zur Einreichung des Aktionsplans samt erforderlicher Anlagen (Stufe 1 des Auswahl- und Antragsverfahrens) ist der 05.02.2024.

Mehr Informationen und die Formulare finden Sie auf der Unterseite zu Teil AÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Zusammenarbeit – Netzwerke und Kooperationen

Das Land Hessen setzt in der neuen Förderperiode neben EIP-Agri auch die Förderung von Netzwerken und Kooperationen im Rahmen der Zusammenarbeit fort. Bisher drei Teilmaßnahmen wurden zu einer Maßnahme zusammengefasst. 

Die Frist für die Einreichung der Anträge für Teil II B ist der 08.04.2024.

Es ist grundsätzlich eine kontinuierliche Antragseinreichung möglich, bitte nehmen Sie rechtzeitig vor der Antragstellung Kontakt mit der Bewilligungsstelle auf, um das laufende Verfahren abzustimmen. Weitere Informationen und die Unterlagen für die Antragstellung finden Sie auf der entsprechenden Unterseite zu 

Teil BÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Allgemeine Infos zur Förderung