Stark gestiegene Energiekosten treffen viele Kultureinrichtungen ganz besonders. Um ihnen zu helfen, stockt das Land Hessen mit einem “Hessenbonus” den “Kulturfonds Energie” des Bundes deutlich auf.
Anträge für den “Hessenbonus” können jene öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen mit Sitz in Hessen stellen, die auch für das Bundesprogramm antragsberechtigt sind. Dazu zählen zum Beispiel Kunst- und Kulturzentren oder -stätten, Theater, Kinos, Opernhäuser, Museen, Archive, Bibliotheken, Konzerthäuser, Einrichtungen für Live-Aufführungen und auch Soziokulturelle Zentren sowie Kultureinrichtungen, für die Kulturelle Bildung zu ihren zentralen Aufgaben gehört, also etwa Jugendkunst- und Musikschulen sowie Kulturzentren und -vereine.
Der “Hessenbonus” kann nur zusammen mit der Hilfe aus dem Kulturfonds Energie des Bundes beantragt werden und wird rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 gewährt.