Jetzt bis zum 17. Februar bewerben

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Sie haben Fragen zur Förderung?

Die beantworten wir gerne unter 0641-97 19 55 34 oder per Mail unter k.kluin@giessenerland.de

Zusätzliche bieten wir Ihnen folgende Termine für eine Online-Beratung über Zoom an:

Freitag, 31. Januar, 17-17:45 Uhr

Samstag, 1. Februar, 10-10:45 Uhr

Bitte melden Sie sich für die Online-Beratung per Mail unter k.kluin@giessenerland.de an.

Das Wichtigste zuerst:

Eine Förderung über das Regionalbudget setzt voraus, dass Ihr Projekt …

… im Fördergebiet liegt.
Zur Übersichts­karte ›

… die Gemeinschaft im und die Identifikation mit dem Dorf fördert.

… die Projektkosten mind. 2.000 und höchstens 20.000 Euro betragen.

… mit einer Förderquote von 80% finanzierbar ist.

… und komplett vorfinanziert werden kann.

Genauer erklärt:

Nur pure Landluft führt zum Zuschuss

Grundvorrausetzung für eine Förderung ist Ihr Wohnsitz im Landkreis Gießen. Die Stadt Gießen, Heuchelheim und Linden gehören nicht zum Fördergebiet.

Strategisch gut aufgestellt?

Wichtig ist, dass Ihr Projekt thematisch zu den Handlungsfeldern unsere Lokale Entwicklungsstrategie (kurz LES) passt. Das finden wir mit Ihrer ersten Ideenskizze heraus.

Ihr Weg zur Förderung

1. Schritt:

Ihre vollständigen Projektunterlagen müssen bis zum 17. Februar 2025 im Regionalbüro eingehen.

2. Schritt:​

Anschließend stellen wir, die Region GießenerLand e.V., einen Gesamtantrag über alle ausgewählten Projekte bei der Ab­teilung für den ländlichen Raum (ALR).

3. Schritt:​

Nach Bewilligung schließen wir mit Ihnen einen Vertrag über den Zuschuss ab.

4. Schritt:​

Haben wir den unterschriebenen Vertrag von Ihnen zurücker­halten, können Sie mit dem Projekt beginnen.

W I C H T I G :

Bitte beginnen Sie erst nach Vertrags­abschluss mit Ihrem Projekt, sonst ist eine Förderung nicht möglich.

So funktioniert´s:

Die Fördermittel erhalten Sie von uns.

Häufige Fragen

Folgende Vorgaben bilden den Rahmen für die Förderung:

  • der Rahmenplan „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK), Förderbereich 1, Integrierte Ländliche Entwicklung, allgemeiner Zweck der Förderung
  • die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung“
  • Lokale Entwicklungsstrategie der Region GießenerLand e.V. (LES) mit ihren Ergänzun-gen zum Regionalbudget
  • Bei der Auswahl der Vorhaben kommt der Projektauswahlkriterienkatalog entsprechend der genehmigten LES zur Anwendung.

Die Gesamtsumme des Projektes darf 20.000 EUR nicht übersteigen. Die Zuwendung beträgt 80% der förderfähigen Summe. Die förderfähigen Ausgaben müssen mind. EUR 2.000 (inkl. Mehrwertsteuer) und dürfen max. 20.000EUR (inkl. Mehrwertsteuer) betragen.

  • Maschinen und Ausstattungsgegenstände ab einem Beschaffungswert von 410 EUR (netto)
  • Dienstleistungen und Sachausgaben
  • Mieten
  • Betriebskosten
  • Personalkosten
  • etc.
  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Kommunen und Vereine)
  • natürliche Personen (Privatpersonen)

Nicht förderfähig sind Unternehmen und unternehmerisch tätige Vereine.

1. vollständig ausgefüllter und unterschriebener Projektbogen mit folgenden Inhalten:

  • Projekttitel
  • Projektträger*in/ Antragsteller*in
  • Projektbeschreibung
  • Kosten mit Mehrwertsteuer
  • Zeitplan
  • Vollständige Unterschriften

2. zwei Angebote pro Anschaffung/Dienstleistung

3. je nach Rechtsform die Vereinssatzung und der Auszug aus dem Vereinsregister

4. Unterschriebene Selbsterklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation.

Der Verein Region GießerLand behält sich vor, einzelne Punkte nachzufordern, wenn die Plausibilität nicht ausreichend dargestellt ist.

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Aufruf.

Die Projekte werden entsprechend der genannten Anforderungen und der Projektauswahlkriterien des Vereins Region GießenerLand (aus dem LES ) bewertet und ausgewählt, bis die Mittel belegt sind.

Projekte, die grundsätzliche Formalien nicht erfüllen:

  • Bagatellgrenze
  • geografische Zuordnung
  • rechtliche Vorgaben von GAK
  • Richtlinie des Landes Hessen und REK

Weitere Ausschlusskriterien:

  • Unternehmen
  • Vereine, die unternehmerisch tätig sind (Vorsteuerabzug).
  • Ein Projekt kann in dieser Förderperiode nur einmal die Fördersumme von 16.000 EUR aus dem Regionalbudget abrufen
  • Anträge, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine andere Förderung zu ähnlichen Konditionen erhalten können, werden dorthin verwiesen
  • Projekte, die zu große Bedenken bei den Beteiligten auslösen (Lenkungsgruppe, Bewilligungsstelle, WI-Bank, Hessisches Ministerium) werden nur mit vertretbarem Zeiteinsatz beraten
  • Verein vor Kommune (bei gleicher Bewertung)
  • Werden gleiche Maschinen, Geräte etc. von mehreren Antragstellern beantragt, ist darzulegen, warum eine gemeinsame Nutzung nicht möglich ist
  • Geräte und Maschinen etc. die von mehreren Vereinen oder Institutionen gemeinsam genutzt werden, haben Vorrang
  • Maßnahmen, deren Umsetzung keinen Projektcharakter erkennen lässt, wie reine Sanierungsmaßnahmen
  • Maßnahmen in geschlossenen Sportstätten

Projekte aus dem Regional­budget

Inspirirende Ein­blicke in großartige kleine Projekte

Ihre Projektidee passt zum Regionabudget?

Wir freuen uns mit Ihnen und begleiten Sie nun auf dem Weg zu den Förder­mitteln.

Wir freuen uns mit Ihnen und begleiten Sie nun auf dem Weg zu den Förder­mitteln.

Die Mitarbeiterinnen des Regionalbüros stehen Ihnen in dieser Zeit zur Seite. Sollten Sie bereits jetzt Fragen haben, nehmen Sie Kontakt auf.

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