Jetzt bis zum 17. Februar bewerben
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Sie haben Fragen zur Förderung?
Die beantworten wir gerne unter 0641-97 19 55 34 oder per Mail unter k.kluin@giessenerland.de
Zusätzliche bieten wir Ihnen folgende Termine für eine Online-Beratung über Zoom an:
Freitag, 31. Januar, 17-17:45 Uhr
Samstag, 1. Februar, 10-10:45 Uhr
Bitte melden Sie sich für die Online-Beratung per Mail unter k.kluin@giessenerland.de an.
Das Wichtigste zuerst:
Eine Förderung über das Regionalbudget setzt voraus, dass Ihr Projekt …
… im Fördergebiet liegt.
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… die Gemeinschaft im und die Identifikation mit dem Dorf fördert.
… die Projektkosten mind. 2.000 und höchstens 20.000 Euro betragen.
… mit einer Förderquote von 80% finanzierbar ist.
… und komplett vorfinanziert werden kann.
Genauer erklärt:
Nur pure Landluft führt zum Zuschuss
Grundvorrausetzung für eine Förderung ist Ihr Wohnsitz im Landkreis Gießen. Die Stadt Gießen, Heuchelheim und Linden gehören nicht zum Fördergebiet.
Strategisch gut aufgestellt?
Wichtig ist, dass Ihr Projekt thematisch zu den Handlungsfeldern unsere Lokale Entwicklungsstrategie (kurz LES) passt. Das finden wir mit Ihrer ersten Ideenskizze heraus.
Ihr Weg zur Förderung
1. Schritt:
Ihre vollständigen Projektunterlagen müssen bis zum 17. Februar 2025 im Regionalbüro eingehen.
2. Schritt:
Anschließend stellen wir, die Region GießenerLand e.V., einen Gesamtantrag über alle ausgewählten Projekte bei der Abteilung für den ländlichen Raum (ALR).
3. Schritt:
Nach Bewilligung schließen wir mit Ihnen einen Vertrag über den Zuschuss ab.
4. Schritt:
W I C H T I G :
Bitte beginnen Sie erst nach Vertragsabschluss mit Ihrem Projekt, sonst ist eine Förderung nicht möglich.
So funktioniert´s:
Die Fördermittel erhalten Sie von uns.
- Wir rufen Fördermittel vom Bund und dem Land Hessen ab, ergänzen sie und leitet sie an Kleinprojekte, auch Ihres, weiter. So ist der Ablauf:
- 1. Wir sammeln Projekte bis zum 17. Februar 2024, bewerten und priorisieren sie nach einem Punktesystem, bis die gesamt zu vergebende Zuwendung belegt ist.
- 2. Anschließend stellen wir einen Gesamtförderantrag für alle Projekte als Gesamtprojekt „Regionalbudget“ bei der Abteilung für den ländlichen Raum (ALR)
- 3. Daraufhin erhalten wir einen Zuwendungsbescheid vom ALR über das Gesamtprojekt
- 4. Anschließend schließen wir mit Ihnen einen Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen ab.
- 5. Wenn Sie uns Ihren Verwendungsnachweis vorgelegt haben, rufen wir die Fördermittel vom Bund und dem Land Hessen ab, ergänzen sie und leitet sie an Sie und die weiteren Kleinprojekte weiter.
Häufige Fragen
Folgende Vorgaben bilden den Rahmen für die Förderung:
- der Rahmenplan „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK), Förderbereich 1, Integrierte Ländliche Entwicklung, allgemeiner Zweck der Förderung
- die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung“
- Lokale Entwicklungsstrategie der Region GießenerLand e.V. (LES) mit ihren Ergänzun-gen zum Regionalbudget
- Bei der Auswahl der Vorhaben kommt der Projektauswahlkriterienkatalog entsprechend der genehmigten LES zur Anwendung.
Die Gesamtsumme des Projektes darf 20.000 EUR nicht übersteigen. Die Zuwendung beträgt 80% der förderfähigen Summe. Die förderfähigen Ausgaben müssen mind. EUR 2.000 (inkl. Mehrwertsteuer) und dürfen max. 20.000EUR (inkl. Mehrwertsteuer) betragen.
- Maschinen und Ausstattungsgegenstände ab einem Beschaffungswert von 410 EUR (netto)
- Dienstleistungen und Sachausgaben
- Mieten
- Betriebskosten
- Personalkosten
- etc.
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Kommunen und Vereine)
- natürliche Personen (Privatpersonen)
Nicht förderfähig sind Unternehmen und unternehmerisch tätige Vereine.
1. vollständig ausgefüllter und unterschriebener Projektbogen mit folgenden Inhalten:
- Projekttitel
- Projektträger*in/ Antragsteller*in
- Projektbeschreibung
- Kosten mit Mehrwertsteuer
- Zeitplan
- Vollständige Unterschriften
2. zwei Angebote pro Anschaffung/Dienstleistung
3. je nach Rechtsform die Vereinssatzung und der Auszug aus dem Vereinsregister
4. Unterschriebene Selbsterklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation.
Der Verein Region GießerLand behält sich vor, einzelne Punkte nachzufordern, wenn die Plausibilität nicht ausreichend dargestellt ist.
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Aufruf.
Die Projekte werden entsprechend der genannten Anforderungen und der Projektauswahlkriterien des Vereins Region GießenerLand (aus dem LES ) bewertet und ausgewählt, bis die Mittel belegt sind.
Projekte, die grundsätzliche Formalien nicht erfüllen:
- Bagatellgrenze
- geografische Zuordnung
- rechtliche Vorgaben von GAK
- Richtlinie des Landes Hessen und REK
Weitere Ausschlusskriterien:
- Unternehmen
- Vereine, die unternehmerisch tätig sind (Vorsteuerabzug).
- Ein Projekt kann in dieser Förderperiode nur einmal die Fördersumme von 16.000 EUR aus dem Regionalbudget abrufen
- Anträge, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine andere Förderung zu ähnlichen Konditionen erhalten können, werden dorthin verwiesen
- Projekte, die zu große Bedenken bei den Beteiligten auslösen (Lenkungsgruppe, Bewilligungsstelle, WI-Bank, Hessisches Ministerium) werden nur mit vertretbarem Zeiteinsatz beraten
- Verein vor Kommune (bei gleicher Bewertung)
- Werden gleiche Maschinen, Geräte etc. von mehreren Antragstellern beantragt, ist darzulegen, warum eine gemeinsame Nutzung nicht möglich ist
- Geräte und Maschinen etc. die von mehreren Vereinen oder Institutionen gemeinsam genutzt werden, haben Vorrang
- Maßnahmen, deren Umsetzung keinen Projektcharakter erkennen lässt, wie reine Sanierungsmaßnahmen
- Maßnahmen in geschlossenen Sportstätten
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